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   LSG Bayern, 04.09.2018 - L 11 AS 788/18 B PKH   

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https://dejure.org/2018,29128
LSG Bayern, 04.09.2018 - L 11 AS 788/18 B PKH (https://dejure.org/2018,29128)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04.09.2018 - L 11 AS 788/18 B PKH (https://dejure.org/2018,29128)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04. September 2018 - L 11 AS 788/18 B PKH (https://dejure.org/2018,29128)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes; Leistungsmissbrauch wegen Bestehens einer Bedarfsgemeinschaft; Beschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren; Anforderungen an die Erfolgsaussicht in Prozesskostenhilfeverfahren

  • rewis.io

    Einhaltung der Jahresfrist zur Aufhebung der Leistungsbewilligung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB X § 45 Abs. 4 S. 2
    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II

  • rechtsportal.de

    SGG § 73a Abs. 1 S. 1; ZPO § 114
    Aufhebung der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R

    Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers bei der teilweise Rücknahme von

    Auszug aus LSG Bayern, 04.09.2018 - L 11 AS 788/18
    Selbst wenn nicht auf den Zeitpunkt des Ablaufes der Anhörungsfrist abzustellen sein sollte, wobei regelmäßig erst hierdurch die inneren Tatbestandsmerkmale (Bösgläubigkeit) abschließend ermittelt werden können (vgl. Vogelsang in Hauck/Noftz, SGB X, Stand April 2018, § 45 Rn. 147 und 152 ff; BSG, Urteil vom 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R - veröffentlicht in Juris) - der Beklagte hat im streitgegenständlichen Verfahren die Bösgläubigkeit der Klägerin bereits bei der Aufhebung für die Zukunft mit Bescheid vom 13.04.2016 angenommen und weitere Ermittlungen nicht für erforderlich gehalten; er ist also bereits zu diesem Zeitpunkt vom Vorliegen der Bösgläubigkeit ausgegangen (dazu vergleichbar: BSG, Urteil vom 06.04.2006 - B 7a AL 64/05 R - veröffentlicht in Juris) - ist die Jahresfrist vom Beklagten eingehalten worden.

    Es ist dann nämlich der Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Originalmietvertrages am 16.06.2016 entscheidend, denn erst hierdurch war für den Beklagten mangels vernünftiger, objektiv gerechtfertigter Zweifel eine hinreichend sichere Informationsgrundlage bezüglich sämtlicher für die Rücknahmeentscheidung notwendiger Tatsachen gegeben (vgl. dazu: BSG, Urteil vom 27.07.2000 aaO, Schütze in von Wulffen, SGB X, 7. Auflage, § 45 Rn. 83).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Bayern, 04.09.2018 - L 11 AS 788/18
    PKH muss jedoch nicht schon dann gewährt werden, wenn die entscheidungserhebliche Rechtsfrage zwar noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ihre Beantwortung aber im Hinblick auf die einschlägige gesetzliche Regelung oder die durch die bereits vorliegende Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen nicht in dem genannten Sinne als "schwierig" erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 (Rn. 29) - BVerfGE 81, 347ff).
  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

    Auszug aus LSG Bayern, 04.09.2018 - L 11 AS 788/18
    Ist dies dagegen nicht der Fall und steht eine höchstrichterliche Klärung noch aus, so ist es mit dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit nicht zu vereinbaren, der unbemittelten Partei wegen der fehlenden Erfolgsaussichten ihres Begehrens PKH vorzuenthalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07 - NJW 2008, 1060ff).
  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 64/05 R

    Versäumung der Jahresfrist für die Aufhebung bzw Rücknahme der

    Auszug aus LSG Bayern, 04.09.2018 - L 11 AS 788/18
    Selbst wenn nicht auf den Zeitpunkt des Ablaufes der Anhörungsfrist abzustellen sein sollte, wobei regelmäßig erst hierdurch die inneren Tatbestandsmerkmale (Bösgläubigkeit) abschließend ermittelt werden können (vgl. Vogelsang in Hauck/Noftz, SGB X, Stand April 2018, § 45 Rn. 147 und 152 ff; BSG, Urteil vom 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R - veröffentlicht in Juris) - der Beklagte hat im streitgegenständlichen Verfahren die Bösgläubigkeit der Klägerin bereits bei der Aufhebung für die Zukunft mit Bescheid vom 13.04.2016 angenommen und weitere Ermittlungen nicht für erforderlich gehalten; er ist also bereits zu diesem Zeitpunkt vom Vorliegen der Bösgläubigkeit ausgegangen (dazu vergleichbar: BSG, Urteil vom 06.04.2006 - B 7a AL 64/05 R - veröffentlicht in Juris) - ist die Jahresfrist vom Beklagten eingehalten worden.
  • BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 1523/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verweigerung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LSG Bayern, 04.09.2018 - L 11 AS 788/18
    Schwierige, bislang ungeklärte Rechts- und Tatfragen sind nicht im PKH-Verfahren zu entscheiden, sondern müssen auch von Unbemittelten einer prozessualen Klärung zugeführt werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.07.1993 - 1 BvR 1523/92 - NJW 1994, 241f).
  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

    Auszug aus LSG Bayern, 04.09.2018 - L 11 AS 788/18
    Es reicht für die Prüfung der Erfolgsaussicht aus, dass der Erfolg eine gewisse Wahrscheinlichkeit für sich hat (vgl. BSG, Urteil vom 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R - SozR 3-1500 § 62 Nr. 19).
  • SG Heilbronn, 24.11.2010 - S 7 AL 2628/07

    Rücknahme einer rechtswidrigen begünstigenden Arbeitslosenhilfebewilligung nach §

    Auszug aus LSG Bayern, 04.09.2018 - L 11 AS 788/18
    Damit aber erlangt die von der Klägerin angeführte Rechtsprechung des SG Heilbronn (Urteil vom 24.11.2010 - S 7 AL 2628/07 - veröffentlicht in Juris) keine Bedeutung, denn zwischen der Erkenntnis hinsichtlich der Rücknahmemöglichkeit am 16.06.2016 und der Anhörung mit Schreiben vom 22.05.2016 lag kein ganzes Jahr.
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